Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Was leistet eigentlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Immobilien stellen für Sie als Eigentümer, Vermieter oder Verwalter eine wertvolle Anlage und Altersvorsorge dar.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch Schadensereignisse in Zusammenhang mit Ihrem Eigentum entstehen.
Warum eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Personen- und Sachschäden sind unvorhersehbar. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Eigentümer einer Immobilie vor existenzbedrohenden Schäden und ungerechtfertigten Forderungen.
Als Gebäudeeigentümer sind Sie zur Instandhaltung und Verkehrssicherung verpflichtet und tragen das Haftungsrisiko für die Immobilie. Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen dieses finanzielle Risiko ab.
Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht ganz sicher sein können
Ich habe bereits eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen. Da die Immobilie mein Eigentum ist, benötige ich keine weitere Absicherung mehr.
In der Privathaftpflichtversicherung sind selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser i. d. R. im Versicherungsschutz enthalten. Als Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden mit zwei oder mehr Wohneinheiten sind die Risiken in der Privathaftpflicht allerdings nicht mitversichert. Schutz vor existenzbedrohenden Schäden haben Sie in diesem Fall nur mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Stürzt eine Person auf meinem Grundstück wegen Glatteis oder ähnlichem, haften meine Mieter. Ich habe mit ihnen vereinbart, dass sie für die Instandhaltung und Pflege des Grundstücks zuständig sind.
Als Eigentümer, Vermieter oder Verwalter bleiben Sie selbst für die Instandhaltung und Pflege Ihres Grundstücks zumindest mitverantwortlich.
Fragen Sie sich, welche Versicherungshöhe für Sie die richtige ist?
Welche Leistungen Ihnen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Debeka im Detail bietet
- Gegenstand der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen. Berechtigte Ansprüche erfüllen wir - unberechtigte wehren wir für Sie ab.
- Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden durch
- Glätte von Gehwegen,
- mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen,
- sich lösende Gebäudeteile,
- kleinere Baumaßnahmen.
- Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen.
- Bei Wohnungseigentümerschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schäden aus den Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums (Treppenhaus, Einfahrt, Dach).
* Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wie Sie Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei uns individuell erweitern können
Welchen Gebäudeschutz wir für besondere Ansprüche anbieten
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen
Mit einer Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen sichern Sie sich z. B. gegen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Dritter ab. Bei der Debeka umfasst Ihr Schutz damit u. a.
- eine Versicherungssumme von 3 bzw. 5 Millionen Euro – pauschal für Sach- und Personenschäden,
- Vermögens- sowie Tätigkeitsschäden,
- Schäden durch Einspeisung von Elektrizität sowie
- Schäden an der Umwelt.
Klingt interessant? Fragen Sie uns einfach, wie günstig das für Sie werden kann!
Für Bauherren
Bauleistungsversicherung bei Neubauten
Wir versichern den Neu- und Umbau von Gebäuden. Die Bauplanung muss dabei an Dritte vergeben sein. Die Bauausführung und Bauleitung können teilweise auch in Eigenleistung erfolgen.
Die Deckungssummen betragen 3 oder 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und bis zu eine Million Euro für Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, maximal 2 Jahre.
Sondertarif für private Fertighäuser
Für private Fertighäuser bis zu einer Bausumme von 500.000 Euro kann die Versicherungsdauer auf maximal sechs Monate begrenzt werden. Sie erhalten dann einen spürbaren Beitragsnachlass.
Unser Tipp
Wenn Sie an Ihrem selbst genutzten Einfamilienhaus Bauarbeiten verrichten, besteht dafür Versicherungsschutz über die Debeka-Privathaftpflichtversicherung. Sie brauchen dafür keine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Sie haben Fragen zur Bauleistungsversicherung oder möchten wissen, welcher Schutz der richtige für Ihren Neubau ist? Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gezielt weiter.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sonst noch interessieren könnte
- Eigentümer/Vermieter von Wohngebäuden mit vier oder mehr Wohneinheiten
- Eigentümer/Vermieter von Immobilien mit einer (teilweisen) gewerblichen Nutzung
- Hausverwalter/Eigentümergemeinschaften
- Eigentümer von unbebauten Grundstücken
Handelt es sich um ein kleines Objekt mit weniger als vier Wohneinheiten, so sind die entstehenden Haftpflichtrisiken über einen privaten Haftpflichtversicherungs-Tarif abzusichern. Für selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser ist der Schutz in der Regel auch schon in der Privathaftpflichtversicherung enthalten und es wird keine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.
Für vermietete Immobilien, die teilweise oder in Gänze gewerblich genutzt werden, ist immer, unabhängig von den Wohneinheiten, eine gewerbliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sofern gewerbliche Immobilien rein selbst genutzt sind, ist das Risiko für gewöhnlich in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.
Das Angebot richtet sich darüber hinaus auch an Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften. Auch unbebaute Grundstücke können versichert werden.