Betriebshaftpflichtversicherung
Was macht eigentlich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Als Selbstständiger wird man oft mit unvorhersehbaren Risiken konfrontiert. Nicht selten passieren Dinge, auf die Sie gar keine Einflussmöglichkeiten haben – wenn z. B. Mitarbeitern Fehler unterlaufen. Bei einem Schaden haften Sie. Und die Forderungen übersteigen schnell alle finanziellen Reserven.
Hier kommt die Betriebshaftpflichtversicherung ins Spiel: Sie leistet Schadensersatz, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der Ausübung von betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten Eigentum Dritter beschädigen, zerstören oder sogar Personen zu Schaden kommen.
Warum eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Als Chef kann man nicht überall gleichzeitig sein – und Fehler passieren immer. Eine Versicherung kommt auch für Schäden auf, die von einem Ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer verursacht wurden.
Die Folgen eines Haftpflichtschadens können schnell die Existenz einer ganzen Firma bedrohen. Davon sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiter und deren Familien betroffen.
Sie können auch zu Unrecht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung wehrt in diesem Fall die unbegründeten Forderungen gegen Sie ab.
Was die Betriebshaftpflichtversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Betriebshaftpflichtversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne Betriebshaftpflichtversicherung nicht ganz sicher sein können
Ich habe bereits eine Privathaftpflicht—versicherung. Das reicht doch!
Nein, leider nicht. Eine Privathaftpflichtversicherung sichert Sie in der Regel nicht gegen gewerbliche Risiken ab. Und Mitarbeiter oder Subunternehmer sind darin ohnehin vom Schutz ausgeschlossen – hier hilft nur die Betriebshaftpflichtversicherung.
Ich stelle das Produkt, das ich vertreibe, gar nicht selbst her. Also hafte ich doch auch nicht dafür.
Das könnte man meinen. Aber: Tatsächlich haften Sie auch für eventuelle Schäden durch Fremdprodukte – also Produkte, die Sie nicht selbst produzieren, aber unter Ihrem Firmennamen verkaufen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt auch in diesem Fall für die Schadensersatzforderungen auf.
Die Firmengründung war schon teuer genug. Eine Versicherung spare ich mir da lieber.
Ein Schadensfall z. B. durch Personenschäden, kann schnell zu einem existenzbedrohenden finanziellen Risiko für Sie und Ihren Betrieb werden. Gerade, wenn Sie in die Firmengründung viel investiert haben, sollten Sie deshalb nicht das Risiko eingehen, durch einen versehentlichen Schaden alles wieder zu verlieren.
Fragen Sie sich, welche Versicherungshöhe die richtige für Ihren Betrieb ist?
Wie Sie Ihren Haftpflichtschutz bei uns individuell erweitern können
Welchen Haftpflichtschutz wir außerdem anbieten
Für Haus- und Grundbesitzer
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer und auch bei vermieteten Grundstücken und Immobilien haften Sie dafür, dass niemand auf dem Grundstück selbst sowie auf den anliegenden Verkehrsflächen zu Schaden kommt. Die Haus- und Grundbesitzversicherung sichert Sie beispielsweise gegen folgende Risiken ab:
- Ein Passant stürzt bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor dem Haus.
- Ein Baum auf dem Hausgrundstück stürzt um und beschädigt den PKW des Nachbarn.
- Ein Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto.
- Der Briefträger stürzt wegen einer losen Steinplatte in der Hofeinfahrt und bricht sich den Fuß.
- Ein Radfahrer kollidiert mit einem herabhängenden Ast an der Grundstücksgrenze zur Straße.
Natürlich schützt Sie die Haus- und Grundbesitzversicherung auch vor unberechtigten Forderungen der Geschädigten gegen Sie. Sie möchten mehr über diesen Tarif wissen? Sprechen Sie uns gerne an.
Für Bauherren
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Als Bauherr haften Sie, wenn von Ihrer Baustelle Gefahren für andere Personen und fremde Sachen ausgehen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Dritte auf Ihrer Baustelle erleiden, und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab, wie zum Beispiel:
- Jemand stürzt an der ungesicherten Baustelle und verletzt sich.
- Ein Gerüst stürzt um und beschädigt das Auto des Nachbarn.
- Ein offen liegendes Kabel verursacht einen Kurzschluss, der eine geliehene Baumaschine zerstört.
Auch wenn möglicherweise der Architekt, Bauunternehmer oder Handwerker der Schuldige ist, hält man sich gern erstmal an den Bauherren. Denn es ist nicht immer leicht, den Hauptverantwortlichen zu finden. Schließen Sie deshalb rechtzeitig zum Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.
Wir beraten Sie dazu gerne.
Für Stromerzeuger
Betreiberhaftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen
Eine Photovoltaikanlage ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel – genau wie unsere Photovoltaikversicherung. Die schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, sollte es durch Ihre Anlage zu einem Schaden bei jemand anderem kommen.
Die Versicherung umfasst Haftungsrisiken wie z. B.
- von Ihnen als Einspeiser in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens verursachte Schäden
- Schäden durch das Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Codekarten, z. B. wenn sich Ihre Anlage auf einem fremden Dach befindet
- Mietsachschäden an Gebäuden und/oder Räumen
Geschützt sind damit auch weitere Personen, z. B. Ihr gesetzlicher Vertreter, übrige Betriebsangehörige und ausgeschiedene Mitarbeiter.
Genau das Richtige für Sie? Wir beraten Sie gerne zur passenden Versicherungshöhe.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
Was Sie rund um unsere Betriebshaftpflichtversicherung sonst noch interessieren könnte
Nein, die Debeka bietet Ihnen einen individuellen und branchenspezifischen Versicherungsschutz ganz ohne Wartezeiten.
Bei uns sogar ausschließlich: Debeka-Verträge für die Betriebshaftpflicht sind grundsätzlich auf ein Jahr angelegt, damit Sie flexibel bleiben. Ein Tipp: Sie können Ihre Beträge dennoch monatlich zahlen. Und das ganz ohne irgendwelche Ratenzahlungszuschläge.
Ja, das können Sie: Der Versicherungsbeitrag ist für Gewerbetreibende steuerlich absetzbar.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt im Rahmen der vereinbarten Bedingungen weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. einer Geschäftsreise) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt. Bei Versicherungsfällen nach amerikanischem oder kanadischem Recht gilt eine abweichende Selbstbeteiligung.
Den genauen Leistungsumfang und weitere Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.