Was eine Maschinenversicherung für Sie leistet
Eine Ihrer Maschinen ist defekt und fällt aus. Die Folge: Sie können nicht mehr produzieren , Ihr Umsatz bricht ein – und Ihre Kunden sind verärgert und beauftragen künftig eine andere Firma . Zum Glück sind Sie aber dank Ihrer Maschinenversicherung finanziell bestens abgesichert. Diese übernimmt sogar die Kosten für Reparatur und Ersatzmaschinen. Besonders interessant ist das übrigens für Einzelunternehmen und kleinere, inhabergeführte Betriebe. Denn diese treffen finanzielle Schäden durch Produktionsausfall besonders hart.
Warum eine Maschinenversicherung sinnvoll ist
Ob nur eine oder gleich mehrere: Fallen Maschinen aus, entstehen oft enorme Kosten, die einen Betrieb vor große Herausforderungen stellen. Eine Maschinenversicherung sorgt dann für finanzielle Sicherheit.
Mit einer Maschinenversicherung sichern Sie nicht nur Ihre Betriebsausstattung ab. Sie schützen sich auch vor finanziellen Schäden durch Ertragsausfälle.
Besonders wichtig: eine Maschinenversicherung, die Schäden unbürokratisch und schnell reguliert. Denn nur so können Sie im Handumdrehen wieder zur betrieblichen Normalität zurückkehren.
Was die Maschinenversicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Gewerbe-Inhaltsversicherung der Debeka für Sie da ist
Warum Sie sich ohne eine Maschinenversicherung nicht ganz sicher sein können
Eine Maschinenversicherung brauche ich nicht, ich habe bereits eine Inhaltsversicherung.
Die Maschinenversicherung erweitert die Inhaltsversicherung. Dort sind Schäden an Maschinen zwar ebenfalls versichert. Aber nur solche, die auf eine versicherte Gefahr – wie z. B. Feuer oder Leitungswasser – zurückzuführen sind. Dank der Allgefahrenabdeckung sind in der Maschinenversicherung hingegen auch viele weitere Gefahren abgesichert.
In meinem Hotel gibt es keine Maschinen, wir sind ja kein Produktionsbetrieb..
Vor allem für gastronomische Betriebe ist eine Maschinenversicherung sinnvoll. Denn diese sichert nicht nur die Küchenmaschinen wie Konvektomat, Mikrowellen, Teigknetmaschine etc. ab. Sondern sie umfasst z. B. auch Kühl- und Zapfanlagen, Aufzug oder Klimaanlage.
Fragen Sie sich, wie Sie Ihren Maschinenpark am besten schützen können?
Welche Leistungen Ihnen die Gewerbe-Maschinenversicherung der Debeka im Detail bietet
Zusatzgeräte und Reserveteile
10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 Euro
Sofortiger Reparaturbeginn
bis 5000 Euro Schadenshöhe
Mehrkosten durch Technologiefortschritt
bis 10.000 Euro
Kosten für sonstige Daten
bis 25.000 Euro
Aufräum- Dekontaminations- und Entsorgungskosten
bis 25.000 Euro
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
bis 25.000 Euro
Bewegungs- und Schutzkosten
bis 25.000 Euro
Luftfrachtkosten
bis 25.000 Euro
Bergungskosten
bis 10.000 Euro
Behelfsmäßige/Vorläufige Wiederherstellung
bis 25.000 Euro
Feuerlöschkosten
bis 25.000 Euro
Schadenssuchkosten
bis 5.000 Euro
Mietkosten für Ersatzgerät (Haftzeit: 1 Monat, zeitliche Selbstbeteiligung: 2 Arbeitstage)
bis 5.000 Euro
Versicherungsschutz außerhalb der BRD innerhalb der EU, Norwegens, Islands, der Schweiz und Liechtensteins
bei vorübergehendem Einsatz von max. 6 Monaten
Mietkosten für Ersatzgerät (Haftzeit: 1 Monat, zeitliche Selbstbeteiligung: 2 Arbeitstage)
für max. 12 Monate alte Sachen
GAP-Versicherung für geleaste/finanzierte Geräte
Ersatz der Differenz zwischen dem Zeitwert und Leasing-Restbetrag bzw. dem abgezinsten Netto-Kreditbetrag
Den genauen Umfang und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
Wie Sie schnell und einfach zu Ihrer Gewerbe-Maschinenversicherung bei der Debeka kommen
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gerne, den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen zusammenzustellen – natürlich kostenlos und unverbindlich.
Was Sie rund um unsere Maschinenversicherung sonst noch interessieren könnte
Ja – und zwar für fahrbare und selbstfahrende Maschinen.
Bei einer Allgefahrendeckung sind alle Schäden (unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörung versicherter Sachen sowie das Abhandenkommen durch einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert – es sei denn, die Bedingungen schließen sie ausdrücklich aus (z. B. Vorsatz des Versicherungsnehmers oder Kriegsereignisse).